Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitglied des Mieterschutzverein Worms und Umgebung e. V. kann jeder werden, der die Zwecke des Vereins fördern will und die Satzung anerkennt.
Bei der Aufnahme sind neben der Aufnahmegebühr von 10,00 € zwei Jahresbeiträge zu entrichten. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag des Beitritts. Sofort nach Eintritt in den Mieterverein können Sie  kompetenten Rat und Hilfe durch unsere auf das Miet- und Pachtrecht spezialisierten Berater erhalten.

 

Allgemeines

Die Mitgliedschaft im Mieterverein bringt Ihnen mehr Sicherheit im Mietverhältnis.

Als Mitglied können Sie sich in allen Mietrechtsfragen von unseren Fachjurist/innen kostenlos beraten lassen. Am wirkungsvollsten können wir Sie unterstützen, wenn Sie unseren Rat bei jedem Anlass rechtzeitig einholen, insbesondere

 

·         vor Abschluss eines neuen Mietvertrags

·         vor Zahlung einer höheren Miete

·         vor Nachzahlung von Nebenkosten

·         vor Zustimmung zur Modernisierung

·         vor Auszug aus der Wohnung

·         bei Mängel der Mietsache

·         bei Schönheitsreparaturen

·         bei Kündigungen des Vermieters

·         bei allgemeinen Vertragsverletzungen

·         bei Kautionsfragen

 

 Informieren sollten Sie sich aber auch, wenn Sie etwas vom Vermieter wollen, etwa

 

·         vor Aufforderung zu einer Reparatur

·         vor Ausspruch einer Kündigung

·         vor Anforderung einer Nebenkostenabrechnung

 

Machen Sie es sich zum Grundsatz, erst Rechtsrat einzuholen, bevor Sie Forderungen des Vermieters erfüllen oder Ansprüche an ihn stellen. Wenn Sie Ihr Problem nicht allein lösen können, leisten wir Ihnen aktiv Beistand durch Übernahme des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit dem Vermieter.

 

Wir sorgen für Ihr sicheres Zuhause – auch indem wir für soziale Mietgesetzgebung eintreten und Missstände öffentlich anprangern und im politischen Raum vertreten.